BGH: Nur Ritter darf quadratische Schokolade verkaufen.


Die Quadratur der Tafel: Nur Ritter darf quadratische Schokolade verkaufen, entscheidet der Bundesgerichtshof. Er hat abschließend entschieden und damit eine Klage des Milka-Herstellers Mondelez abgewiesen. Das Gericht begründet, der Käufer sehe die quadratische Form als Hinweis darauf, dass es sich um das Produkt eines bestimmten Herstellers handle. Die Form verleihe dem Produkt aber keinen klaren funktionalen Wert, was gegen einen Markenschutz gesprochen hätte. Der dies suggerierende Werbeslogan spielt dabei keine Rolle.

Die Alfred Ritter GmbH hat sich die Verpackung in den 90er-Jahren markenrechtlich schützen lassen. Seit etwa zehn Jahren versucht Mondelez die Löschung der Marke zu erreichen. Bereits 2017 urteilte der BGH zu Gunsten von Ritter, 2018 auch das Bundespatentgericht. Gegen dieses Urteil wollte Milka nun vorgehen - vergeblich.

Matthias Berger schreibt bei "Horizont", das Urteil hat Signalwirkung für Markenartikler. Nun sei klar, dass sie dreidimensionale Formmarken eintragen lassen können. Die sind anders als der Schutz von Designs oder Geschmacksmustern zeitlich unbegrenzt.
spiegel.de, horizont.net