EuGH: Auch frei zugängliche Bilder dürfen nicht ohne Erlaubnis genutzt werden.

Urheberrecht gilt auch für Fotos, die frei im Internet zugänglich sind, urteilt der Europäische Gerichtshof. Eine reine Quellangabe genüge nicht. Wenn ein Bild, das ohne Einschränkungen und mit Zustimmung des Urhebers im Internet frei zugänglich ist, an anderer Stelle im Netz genutzt wird, sei dies eine erneute öffentliche Wiedergabe und bedürfe einer eigenen Erlaubnis. Im konkreten Fall ging es um ein Foto, das eine Schülerin aus einem Reiseportal kopiert und in einem Referat verwendet hatte. Das Referat stellte die Schule auf ihre Website, der Fotograf klagte.
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