MDR darf Facebook-Kommentare ohne Sendungsbezug löschen.


Legales Löschen: Öffentlich-rechtliche Rundfunk­anstalten dürfen Kommentare in Foren auf eigenen Seiten sowie in sozialen Netzwerken löschen, wenn sie keinen Bezug zur Sendung haben, entscheidet das Bundes­verwaltungsgericht. Geklagt hatte ein Facebook-Nutzer, weil der MDR seine Kommentare – u.a. Kritik an der Lösch-Praxis des MDR – gelöscht hatte, da sie inhaltlich keinen Bezug zum ursprünglichen Post hatten. Zwar stelle die Löschung einem Eingriff in das Recht des Klägers auf Freiheit zur Meinungs­äußerung dar, jedoch sei dieser Eingriff gerecht­fertigt. Die Argumentation der Richter: Durch den Rund­funk­staats­vertrag ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Tele­medien­angebote mit Sendungs­bezug beschränkt – diese Regel erstrecke sich auch auf Kommentare von Nutzern. Für die Löschung bedarf es weder einer vorherigen Anhörung noch einer nach­träglichen Benachrichtigung des Nutzers, so das Gericht.
sueddeutsche.de, golem.de, bverwg.de