Legales Löschen: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Kommentare in Foren auf eigenen Seiten sowie in sozialen Netzwerken löschen, wenn sie keinen Bezug zur Sendung haben, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte ein Facebook-Nutzer, weil der MDR seine Kommentare – u.a. Kritik an der Lösch-Praxis des MDR – gelöscht hatte, da sie inhaltlich keinen Bezug zum ursprünglichen Post hatten. Zwar stelle die Löschung einem Eingriff in das Recht des Klägers auf Freiheit zur Meinungsäußerung dar, jedoch sei dieser Eingriff gerechtfertigt. Die Argumentation der Richter: Durch den Rundfunkstaatsvertrag ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Telemedienangebote mit Sendungsbezug beschränkt – diese Regel erstrecke sich auch auf Kommentare von Nutzern. Für die Löschung bedarf es weder einer vorherigen Anhörung noch einer nachträglichen Benachrichtigung des Nutzers, so das Gericht.
sueddeutsche.de, golem.de, bverwg.de