Mockridge-Artikel: “Spiegel” muss weitere Passagen streichen.

Schluss mit lustig: Der "Spiegel" muss weitere Teile des Artikels Die Akte Mockridge über Vergewaltigungs-Vorwürfe gegen Comedian Luke Mockridge streichen, entscheidet das Oberlandes­gericht Hamburg. Zugleich will Anwalt Simon Bergmann für seinen Mandanten nun auch Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen, da entstandene Persönlichkeitsrechtsverletzungen "derart schwerwiegend" seien. Das Urteil ist bereits das dritte gerichtliche Verbot von Abschnitten des Textes. Bereits im November 2021 hatte das Landgericht Köln Teile der Recherche untersagt, in der eine namentlich nicht genannte Ex-Freundin Vorwürfe gegen Mockridge erhebt. Kurze Zeit später folgte das Verbot von Passagen, in denen der "Spiegel" detailliert berichtet, Mockridge habe seine damalige Freundin Ines Anioli vergewaltigt.

In der Schilderung zwei weiterer anonymer Frauen hat das Landgericht Hamburg im Dezember 2021 noch keine Probleme gesehen. Doch Anwalt Bergmann ist gegen das Urteil vorgegangen – mit Erfolg. Der "Spiegel" muss nun auch diesen Teil des Artikels löschen, weil die Schilderungen der Frauen von Übergrifflichkeiten "als unwahr anzusehen" seien. Auch deshalb, weil Mockridge die Anschuldigungen abstreite. Damit seien nun, ergänzend zu den bereits erwirkten einstweiligen Verfügungen, die "Kernpunkte des Artikels" untersagt, so Bergmann.
dwdl.de, presseportal.de, turi2.de (Background)