“Unzulässige Verdachtsberichterstattung”: Teile des “Spiegel”-Berichts über Mockridge waren unzulässig.

Causa Mockridge: Das Landgericht Hamburg sieht in dem "Spiegel"-Bericht "Die Akte Mockridge" über die Vorwürfe gegen Comedian Luke Mockridge teilweise eine "unzulässige Verdachtsberichterstattung". Zwar sei das öffentliche Interesse über den Fall hoch, der Artikel habe aber gegen Grundsätze der Unschuldsvermutung verstoßen und die Persönlichkeitsrechte von Mockridge verletzt. Mockridges Ex-Freundin Ines Anioli hatte ihm versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Nun haben die Richter in Hamburg dem "Spiegel" per einstweiliger Verfügung verboten, über den Kernvorwurf von Anioli zu berichten, schreibt Redakteurin Ann-Katrin Müller bei Twitter. Das Landgericht Köln hatte den entsprechenden "Spiegel"-Bericht im November noch als "im Kern für rechtmäßig" eingestuft.

Der "Spiegel" werde "alle Rechtsmittel ausschöpfen, um die Freiheit seiner Berichterstattung zu verteidigen", twittert Müller. Zulässig bleibe jedoch die Berichterstattung über die Vorwürfe von zahlreichen anderen Frauen, die dem Comedian übergriffiges Fehlverhalten vorwerfen, so Müller weiter. Mockridges Anwalt Simon Bergmann will laut der "Süddeutschen" eine sechsstellige Entschädigungs-Summe geltend machen. Bergmann sagt, dies sei der "eklatanteste Fall unzulässiger Verdachtsberichterstattung" und verweist auf die "schweren Folgen für unseren Mandanten". Mockridge hatte u.a. alle Sat.1-Shows für 2022 abgesagt.
sueddeutsche.de, twitter.com, turi2.de (Background)