OLG Köln bestätigt “Berliner Runde”-Urteil gegen “Bild”.

Immer noch verboten: Das OLG Köln bestätigt das "Berliner Runde"-Urteil des Landgerichts Köln gegen "Bild", demzufolge Bild TV eine längere Passage von ARD und ZDF nicht im eigenen Programm zeigen durfte. Die Weitersendung sei urheberrechtswidrig gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig; Springer hofft darauf, der Bundesgerichtshof möge sich der Causa annehmen.
kress.de, turi2.de (Background)