Ortlieb gewinnt zweiten Rechtsstreit gegen Amazon vor dem BGH.


Kein Werbezugpferd für andere: Ortlieb gewinnt vor dem Bundesgerichtshof gegen Amazon im Streit um Markenrechte. Der Fahrradtaschenhersteller klagte, weil Nutzer, die bei Google nach Produkten der Marke suchen, bei Amazon landen und dort auch Konkurrenzprodukte angezeigt bekommen. Der BGH gibt Ortlieb in einem Grundsatzurteil recht, die Marke werde bei dieser Praxis als eine Art Lotse ausgebeutet.

Das Urteil hat auch Folgen für andere Online-Shops, die in der Google-Suche Anzeige mit Marken-Nennungen schalten und dann Produkte verschiedener Marken anbieten. Für Ortlieb ist es der zweite Rechtsstreit mit Amazon. Zuvor hat der Mittelständler bereits geklagt, weil Nutzer, die direkt bei Amazon nach Produkten einer Marke suchen, auch Konkurrenzprodukte sehen. Diese Praxis hält das BGH allerdings für zulässig.
spiegel.de, handelsblatt.com, turi2.de (Background)