Schlappe für Böhmermann: Schmähgedicht bleibt zu großen Teilen verboten.

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Keine Pointe: Jan Böhmermann unterliegt vor dem Landgericht Hamburg dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan. Böhmermanns Schmähgedicht bleibt zu großen Teilen verboten. Das Gericht bestätigt damit eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen Jahr und entscheidet gegen Satire- und Kunstfreiheit.

Laut der Pressekammer sind nur wenige Zeilen des Werks von diesen Rechten gedeckt. Erdogan wollte mit seiner Klage das Gedicht in vollem Umfang verbieten lassen. Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte Böhmermann-Anwalt Christian Schertz angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen, sollte das Gericht gegen seinen Mandanten urteilen.
meedia.de, spiegel.de, turi2.de (Background)

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