Urteil: EuGH verbietet deutsches Leistungsschutzrecht.


EuGH erbringt Rechtsstutzleistung: Der Europäische Gerichtshof beurteilt das deutsche Leistungsschutzrecht als nicht anwendbar. Da es sich um eine "technische Vorschrift" handele, hätte die Bundesregierung die EU vorab informieren müssen. BDZV, VDZ und VDL, die deutschen Lobbyverbände der Zeitungen, Zeitschriften und Lokalzeitungen, fordern nun eine schnelle Umsetzung in deutsches Recht des europäischen Leistungsschutzrechts, auch bekannt als Artikel 11 der EU-Urheberrechtsreform.

Die VG Media verlangt basierend auf der Regelung zum deutschen Leistungsschutzrecht von Google rückwirkend von August 2013 bis Ende 2018 1,24 Mrd Euro - die nun wohl hinfällig sind. Die IT-Lobby Bitkom jubiliert über die Abfuhr für den "Bremsklotz für den freien Informationsfluss und die Medienvielfalt im Internet". Der VG Media, dem Verwerter der Verlage für das Leistungsschutzrecht, drohen nun Prozesskosten in Höhe von rund 10 Mio Euro.
tagesspiegel.de, wuv.de