Urteil: Presse hat ein Recht auf unveränderte Online-Archive.

Medien dürfen alte Artikel online unverändert archivieren, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte ein Anwalt gegen den "Spiegel". Das Magazin hat einen 42 Jahre alten Text im Archiv, der offenlegt, dass der Kläger das Kind eines bayerischen Politikers ist. Das Gericht räumt dem Kläger kein "Recht auf Vergessen" ein. Es bewertet das Recht der Presse, "ihre Archive möglichst vollständig und unverändert der Öffentlichkeit verfügbar zu halten", höher.
sueddeutsche.de