Vergleich zwischen Charles Bahr und TikTok scheitert.

Vergleich gescheitert: Der Rechtsstreit zwischen Social-Media-Wunderkind Charles Bahr, 20, und seinem früheren Arbeit­geber TikTok geht Anfang Juni mit einem Kammer­termin weiter. Auf einen Vergleichs­vorschlag des Richters konnten sich beide Parteien nicht einigen, teilt das Arbeits­gericht Hamburg auf Nachfrage von "Horizont" mit. Bahr, der inzwischen für Serviceplan arbeitet, hat gegen seine Entlassung bei TikTok eine Kündigungs­schutz­klage erwirkt.
horizont.net (Paid), turi2.de (Background)