Streit um “StreamOn”-Tarif der Telekom landet vor dem EuGH.

Juristenvolumen aufgebraucht: Im Rechtsstreit um den "StreamOn"-Tarif der Deutschen Telekom zieht das Kölner Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof zurate. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob das Verbot der Video-Drosselung mit EU-Recht vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht sieht die Netzneutralität gefährdet. Demnach müssen alle Datenströme gleichbehandelt werden.

Beim "StreamOn"-Angebot rechnet die Telekom den Datenverbrauch bei bestimmten Streaming-Apps nicht auf das Monatsvolumen an, beispielsweise bei Videos über Netflix oder die ARD-Mediathek. Zeitweise drosselte der Provider die Video-Qualität. Die Bundesnetzagentur hatte das Vorgehen untersagt, da damit die Netzneutralität verletzt werde. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht steht noch aus.
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