BGH-Urteil: Amazon haftet nicht für Inhalte von Affiliate-Websites.

Klicks frei Haftung: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schließt Amazon von der Haftung für die Inhalte externer Webseiten aus, die mit Werbe-Links auf den Online-Marktplatz verlinken. Geklagt hatte der Matratzenhersteller Bett1, dessen Matratze in einem fragwürdigen Produkt-Ranking mit Affiliate-Links zu Amazon beworben wurde. Der BGH bestätigt damit Urteile verschiedener Oberlandesgerichte.
sueddeutsche.de, t3n.de