Langer Atem: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in einem seit zehn Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Springer und der früheren Geschäftsführerin der Linksfraktion, Ruth Kampa, dass die Verpflichtung zu einer Gegendarstellung nicht die Meinungsfreiheit verletzt, berichtet epd Medien. Die "Welt" hatte 2013 unter dem Titel Die Stasi-Frau an Gysis Seite über Verbindungen von Kampa zur SED geschrieben und sie mit dem Verschwinden von SED-Parteivermögen in Verbindung gebracht. Ihr Anwalt forderte eine Gegendarstellung, die Springer zunächst verweigerte, auf Anordnung des Landgerichts Berlin aber 2014 doch veröffentlichte. 2018 zog der Verlag vor den EGMR, der nun urteilt, dass im konkreten Fall der Eingriff in die freie Meinungsäußerung des Verlags dem Schutz des Ansehens der Klägerin diene.
"epd Medien", Nr. 12a von 17.01.2023 (€)