EGMR: Gegendarstellung beschneidet nicht die Meinungsfreiheit.


Langer Atem: Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte entscheidet in einem seit zehn Jahren andauernden Rechts­streit zwischen Springer und der früheren Geschäfts­führerin der Links­fraktion, Ruth Kampa, dass die Verpflichtung zu einer Gegen­darstellung nicht die Meinungs­freiheit verletzt, berichtet epd Medien. Die "Welt" hatte 2013 unter dem Titel Die Stasi-Frau an Gysis Seite über Verbindungen von Kampa zur SED geschrieben und sie mit dem Verschwinden von SED-Partei­vermögen in Verbindung gebracht. Ihr Anwalt forderte eine Gegen­darstellung, die Springer zunächst verweigerte, auf Anordnung des Landgerichts Berlin aber 2014 doch veröffentlichte. 2018 zog der Verlag vor den EGMR, der nun urteilt, dass im konkreten Fall der Eingriff in die freie Meinungs­äußerung des Verlags dem Schutz des Ansehens der Klägerin diene.
"epd Medien", Nr. 12a von 17.01.2023 (€)