Zeit für eine Korrektur: Nach einem kritischen Artikel über die "Berliner Zeitung" erwirkt Verleger Holger Friedrich vor dem Landgericht Hamburg eine Gegendarstellung von der "Zeit", schreibt Markus Wiegand bei Kress.de. Autorin Hannah Knut hatte im November berichtet, der Unternehmer finanziere die Zeitung mit seinem Privatvermögen. "In Bezug auf den Verlag erfolgt durch mich keine laufende Finanzierung als natürliche Person aus meinem Privatvermögen", lässt Friedrich nun per Beschluss festhalten. Auch wurde das Budget für die Wochenend-Ausgabe, anders als berichtet, nicht gekürzt.
Ursprünglich hatte Friedrich mit seinem Anwalt Christian Schertz eine Gegendarstellung in vier Punkten verlangt, sagt eine Sprecherin der "Zeit", nun gehe es nur noch um zwei. Die erste einstweilige Verfügung habe das Gericht auf Kosten Friedrichs zurückgewiesen, im zweiten Verfahren müsse er "zwei Drittel der Kosten tragen". Es sei bedauerlich, dass "wegen der Falschberichterstattung Gerichtsverfahren notwendig wurden", sagt Anwalt Scherz. Laut Kress will der Verleger in einem weiteren Verfahren die Unterlassung der Aussagen in der Gegendarstellung sowie weitere Passagen im ursprünglichen Artikel durchsetzen.
In dem Text vom 17. November mit dem Titel Ihr Erlöser. Oder ihr Untergang zeichnet die Autorin ein verstörendes Bild über die Stimmung in der Redaktion der "Berliner Zeitung". Eine Redakteurin sieht, wie das Blatt "richtig gegen die Wand klatscht", eine andere Mitarbeiterin wirft Friedrich vor, keine Geduld zu haben und sich nicht beraten zu lassen. Tomasz Kurianowicz, Chefredakteur der "Berliner Zeitung am Wochenende", äußerte sich damals gegenüber turi2 "empört und enttäuscht" über den Beitrag der "Zeit". Der Text sei "tendenziös", "einseitig" und "unfair". (Foto: Jörg Carstensen / dpa / Picture Alliance; Montage: turi2)
kress.de, turi2.de (Background), zeit.de (Paid)