Gesundes Urteil: Der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de ist unzulässig, entscheidet das Landgericht Bonn und gibt damit einer Klage des Wort & Bild Verlags statt. Bei dem Portal handele es sich um eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund "Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse". Auf der Website veröffentlicht eine eigene Redaktion des Gesundheitsministeriums seit 2020 Artikel in den Rubriken "Krankheiten", "gesund leben", "Pflege" sowie "Gesundheit Digital". Damit stehe das Portal in unzulässiger Weise in Konkurrenz zu Presse-Angeboten wie apotheken-umschau.de, das zu Wort & Bild gehört. Zudem hatte es eine Vereinbarung mit Google gegeben, die Inhalte des Portals in den Suchergebnissen zu bevorzugen. Geschäftsführer Andreas Arntzen sieht darin die Gefahr der "Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Berichterstattung". Wort & Bild sowie Burda hatten im Februar 2021 gegen das Bundesportal geklagt.
In seinem Urteil folgt das Gericht in großem Teilen der Argumentation von Wort & Bild – einzig einen Schadenersatz-Anspruch lehnt das Gericht ab. Wort & Bild hatte laut Urteil mit einem Einbruch der Klickraten um mehr als 30 % argumentiert. Dennoch kann der Verlag die Entscheidung als Sieg verbuchen. Die Verfahrenskosten tragen zu 5/6 der Bund und zu 1/6 der Wort & Bild Verlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
presseportal.de, turi2.de (Background)
Mitarbeit: Markus Trantow