Landgericht Bonn erklärt Nationales Gesundheits­portal für unzulässig.


Gesundes Urteil: Der Betrieb des Nationalen Gesundheits­portals gesund.bund.de ist unzulässig, entscheidet das Landgericht Bonn und gibt damit einer Klage des Wort & Bild Verlags statt. Bei dem Portal handele es sich um eine Verletzung der Presse­freiheit aufgrund "Verstoßes gegen das Gebot der Staats­ferne der Presse". Auf der Website veröffentlicht eine eigene Redaktion des Gesundheits­ministeriums seit 2020 Artikel in den Rubriken "Krankheiten", "gesund leben", "Pflege" sowie "Gesundheit Digital". Damit stehe das Portal in unzulässiger Weise in Konkurrenz zu Presse-Angeboten wie apotheken-umschau.de, das zu Wort & Bild gehört. Zudem hatte es eine Vereinbarung mit Google gegeben, die Inhalte des Portals in den Suchergebnissen zu bevorzugen. Geschäfts­führer Andreas Arntzen sieht darin die Gefahr der "Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Bericht­erstattung". Wort & Bild sowie Burda hatten im Februar 2021 gegen das Bundes­portal geklagt.

In seinem Urteil folgt das Gericht in großem Teilen der Argumentation von Wort & Bild – einzig einen Schadenersatz-Anspruch lehnt das Gericht ab. Wort & Bild hatte laut Urteil mit einem Einbruch der Klickraten um mehr als 30 % argumentiert. Dennoch kann der Verlag die Entscheidung als Sieg verbuchen. Die Verfahrenskosten tragen zu 5/6 der Bund und zu 1/6 der Wort & Bild Verlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
presseportal.de, turi2.de (Background)

Mitarbeit: Markus Trantow