Seltene Updates: E-Paper von Murdochs “Times” ist steuerrechtlich zeitungsähnlich.

News UK, britischer Murdoch-Verlag, könnte künftig Mio Pfund an Mehrwertsteuer sparen bzw. zurückbekommen. Auf Digital-Publikationen fallen 20 % Mehrwertsteuer an, während Print-Zeitungen davon befreit sind. Das oberste Steuer­gericht hat nun festgestellt, dass die Online-Ausgaben von "Times" und "Sunday Times" ihrem Charakter nach gedruckten Zeitungen ähnlich sind. Die Begründung: Sie werden nur viermal am Tag aktualisiert.
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