Gericht: Verlinkung verbotener Plattform ist keine strafbare Unterstützung.

Zurecht verlinkt: Die Verlinkung der verbotenen Plattform linksunten.indymedia stellt keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung dar, sondern ist Teil der journalistischen Aufgaben, entscheidet das Landgericht Karlsruhe. Eine Anklage der Staatsanwalt gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland lässt das Gericht daher nicht zu. Nach Interpretation der Gesellschaft für Freiheitsrechte war die Durchsuchung von Redaktion und Wohnungen im Januar rechtswidrig. Die Polizei muss angefertigte Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Daten­träger nun löschen.
netzpolitik.org, golem.de, freiheitsrechte.org, turi2.de (Background)