Auskunft Royale: Das Kanzleramt muss der Presse zum Prozess zwischen Jan Böhmermann und Bundeskanzlerin Angela Merkel bestimmte Auskünfte geben, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht. Welche Informationen von öffentlichem Interesse sind, ließ ein Gerichtssprecher auf dpa-Nachfrage zunächst offen. Böhmermann hat Merkel wegen ihrer kritischen Einschätzung seines "Schmähgedichts" über den türkischen Präsidenten Erdogan verklagt.
Merkel hatte Böhmermanns Satire 2016 zunächst als "bewusst verletzend" bezeichnet. Das Verwaltungsgericht hat das Kanzleramt zu "verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien" verpflichtet, schreibt der "Tagesspiegel". Es bestehe zu bestimmten Fragen ein "presserechtlicher Auskunftsanspruch". Die Böhmermann-Klage wird am Dienstag verhandelt.
t-online.de, tagesspiegel.de, turi2.de (Background)