Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt kann Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht stoppen.


Rundumschlag beim Rundfunkbeitrag: Das Bundesverfassungsgericht gibt ARD, ZDF und Deutschlandradio im Streit mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt recht. Es entscheidet, dass ein einzelnes Bundesland die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht stoppen kann. Somit steigt der Beitrag um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro, bis es eine Neuregelung gibt. Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue bezeichnet das Urteil als eine "weitere bedeutende Entscheidung für die Rundfunkfreiheit". Für Mitarbeiterinnen seiner Anstalt verspreche die Entscheidung auch "endlich Planungssicherheit". Auch der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow freut sich über die "verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung". Er sagt, die ARD bleibe unabhängig davon auf "Reformkurs – wirtschaftlich, inhaltlich und technologisch".

"Wir respektieren diesen Beschluss", lässt Sachsen-Anhalts Minister­präsident Reiner Haseloff wissen, spricht aber von einem "Demokratie­problem", das das Gericht nicht geklärt habe. Abgeordnete könnten nur verfassungskonform handeln, wenn sie dem Finanzbedarf zustimmen, seien aber andererseits nur ihrem Gewissen verpflichtet und könnten "schon Zweifel haben" an der Sinnhaftigkeit der KEF-Empfehlungen. Ähnlich äußert sich FDP-Mann Marco Buschmann. Er merkt an, dass die Entscheidung die Landtage "ein Stück weit entmachtet" und die Gebühren­kommission KEF "massiv stärkt". Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien, spricht von einer "deutliche Klatsche" für die Menschen, die die Öffentlich-Rechtlichen zum "zum Spielball politischer Interessen" gemacht hätten.

Georg Altrogge wettert in der "Bild" gegen das Urteil. Es gefährde "die Grundfesten der föderalen Demokratie" und sei ein "höchstrichterlicher Kniefall" vor den Sendern. Uwe Mantel sieht das System mit dem Urteil nun auch gegen den Angriff von Populistinnen gewappnet, die ARD und ZDF "durch die Verweigerung der Finanzierung stark in Bedrängnis bringen könnten".
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