“Horizont”: Verleger und Intendanten einigen sich auf Neuordnung öffentlich-rechtlicher Online-Angebote.


Was lange währt: Die Verleger und Vertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio machen den Weg frei für einen neuen Telemedienauftrag. Es sieht vor, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig das Verbot der Presseähnlichkeit in ihren Online-Angeboten akzeptieren, berichtet Ulrike Simon. Das sei das Ergebnis eines Treffens zwischen BDZV-Präsident Mathias Döpfner, ZDF-Intendant Thomas Bellut, Stefan Raue vom Deutschlandradio und ARD-Vertreterin Karola Wille.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote künftig auf längere Texte ohne Bezug zu einer Sendung verzichten. Websites und Apps von ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen sich damit komplett auf audiovisuelle Inhalte konzentrieren und dürfen mit Texten nur noch anteasern. Sollte es Streit geben, entscheidet eine gemeinsame Schiedsstelle. Wie dies rechtssicher im neuen Telemediengesetz formuliert wird, müssen die Ministerpräsidenten der Länder beraten.

Der juristische Streit zwischen den Verlegern und den Öffentlich-Rechtlichen schwelt seit Jahren – unter anderem beschäftigen sich Gerichte mit der Tagesschau-App. Eine Einigung könnte diese Verfahren nun auflösen. Das neue Telemediengesetz bietet aber auch Zuckerstückchen für die Öffentlich-Rechtlichen: So sollen Inhalte künftig länger in Mediatheken online bleiben dürfen. Auch der Rundfunkbeitrag könnte künftig an die Inflation gekoppelt werden – was mehr Geld in die Kassen der Sender spülen würde.
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