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Worte als Werkzeuge: Helene Bubrowski über Sprache bei Juristen und Journalisten.

23. Mai 2022

Verständlichkeit vs. Präzision: Bei juristischen Themen braucht es Journalistinnen, die nicht nur das Rechts­problem und die Lösung verstehen, sondern es auch erklären können, schreibt Helene Bubrowski, “FAZ”-Korrespondentin in der Berliner Parlaments­­redaktion. Verständlichkeit stehe dabei in einem Spannungs­verhältnis zur juristischen Präzision. turi2 veröffentlicht ihren Beitrag in Kooperation mit Republic, dem gemeinsamen Vermarkter der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” und der “Süddeutschen Zeitung”. Das komplette Magazin Republic Media zum Thema “Sinn” können Sie gratis herunterladen oder kostenfrei gedruckt bestellen.

von Helene Bubrowski / Frankfurter Allgemeine Zeitung

Juristen und Journalisten arbeiten mit Sprache. Das verbindet, trennt aber auch. Wie gut, dass es Menschen gibt, die beides sind. Juristen und Journalisten arbeiten mit Sprache.

Aber es ist nicht, wie teils behauptet wird, dasselbe Werkzeug. Die juristische Sprache ist eine Fachsprache. Juristen können nicht auf ein Synonym zurückgreifen, um zu vermeiden, dass in einem Satz zweimal dasselbe Wort vorkommt. Jeder Begriff hat eine eigene Bedeutung. Es sind Formeln, derer sich Juristen bedienen. Aber anders als bei Mathematikern oder Physikern fällt das nicht sofort auf. Der Laie aber versteht oft nicht viel, wenn sich zwei Juristen fachlich austauschen.

Journalisten wenden sich nicht an ein Gericht oder an einen Anwalt, sondern an die Allgemeinheit. Sprache hat eine andere Funktion, es geht um die Vermittlung von Inhalten. Verständlichkeit steht dabei in einem Spannungsverhältnis zur Präzision. Wenn ein Text nicht verständlich, aber völlig richtig ist, hat der Journalist seine Aufgabe verfehlt.

Genauso wenig sollten Texte zwar gut lesbar sein, aber den falschen Inhalt transportieren. Es kommt sehr auf das Blatt und die Leserschaft an, wie viel Vorwissen ein Autor voraussetzen kann, wie sehr er seine Leser fordern darf. Wer juristisch geschult ist, ärgert sich über Texte, in denen Besitz und Eigentum verwechselt wird, fahrlässige Tötung und Totschlag oder Berufung und Revision.

Das ruft die Juristen unter den Journalisten auf den Plan. Davon gibt es bei der “FAZ” und der “Süddeutschen Zeitung” einige, die “FAZ” macht mit dem “Einspruch” ein spezielles Angebot für juristisch interessierte Leser. Journalisten, die Jura studiert haben, kennen beide Welten, ihre Aufgabe ist es, zu vermitteln, auch zu übersetzen. Zwar wächst innerhalb der Justiz das Bestreben, der Öffentlichkeit die Entscheidungen zu erläutern. Die Pressearbeit ist professioneller geworden, doch Pressemitteilungen, auch oberster Gerichte, zeigen, dass der Weg noch ziemlich weit ist. Da braucht es jemanden, der nicht nur das Rechtsproblem und die Lösung versteht, sondern es auch erklären kann.

Journalisten, die Jura studiert haben, wird aber schon mal unterstellt, dass sie ihr Studium nicht abgeschlossen oder jedenfalls kein Referendariat absolviert hätten. Es wirft noch immer Fragen auf, wenn sich jemand gegen den klassischen juristischen Beruf entscheidet. Manche Juristen sind da ewas eigen. So werden mit größter Selbstverständlichkeit Personengruppen in Juristen und Nicht-Juristen aufgeteilt – ohne dass das Widerspruch hervorrufen würde. Das gibt es höchstens noch bei Ärzten. Aber unvorstellbar wäre es, einem Redner im Bundestag, der sich zur Bildungspolitik äußert, die Kompetenz mit dem Argument abzusprechen, er sei schließlich Nicht-Lehrer.

Juristen passen genau auf, dass sich niemand anmaßt, Jurist zu sein, der es in Wahrheit nicht ist. Über den sogenannten “Erfahrungsjuristen” Horst Seehofer wurde gewitzelt – vor allem als er Bundesinnenminister wurde, ein Ressort, das traditionell von Juristen geleitet wird. Härter hat es Annalena Baerbock getroffen. Die Grünen-Politikerin hatte zwar nicht behauptet, sie habe Jura studiert, aber doch mehrfach ihre Expertise im Völkerrecht hervorgehoben, besonders auffallend war die Formulierung, sie komme “aus dem Völkerrecht”.

Baerbock hat Politikwissenschaft und öffentliches Recht in Hamburg studiert, dann den Master of Public International Law an der London School of Economics erworben. Formal darf sie sich damit als Völkerrechtlerin bezeichnen, aber viele Juristen sahen darin schon eine Form der Hochstapelei – ein Eindruck, der sich kurz darauf durch unwahre oder halbwahre Angaben im Lebenslauf und ein plagiiertes Buch erhärtete.

Manchmal hilft ein bisschen Distanz zur eigenen Profession. Das gilt für Journalisten wie für Juristen. Nicht immer verbirgt sich hinter einem akrobatischen Satzungetüm eine geheimnisvolle Wahrheit.

“Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht”, so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Recht der Stellvertretung. Man sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, der Inhalt ist ziemlich banal.

Helene Bubrowski
Seit August 2018 Korrespondentin in der “FAZ”-Parlaments­redaktion in Berlin. Zudem ist sie Host des Podcasts “FAZ Einspruch” und der “FAZ”-Reihe “Junge Köpfe”.

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