Der Club der Meinungsmacherinnen.

Michael Wulf bei turi2:

  • Wir graturilieren: Carsten Knop, Jan Isenbart, Christoph Teuner, Michael Wulf.

    Wir graturilieren den Geburts­­tags­­kindern am Wochen­ende: Am Samstag wird “FAZ”-Heraus­geber Carsten Knop 55 Jahre alt. Jan Isenbart, Geschäfts­leiter Forschung & Service bei ARD Media, feiert seinen 57. Geburtstag. ntv-Chef­moderator Christoph Teuner wird 61. Am Sonntag feiert Michael Wulf, Noch-Chef­redakteur Primetime bei RTL News, den 65. Geburtstag.

  • Stephanie McClain folgt 2024 als Chef­redakteurin Prime­time RTL News auf Michael Wulf.

    Viel Vorlauf: Stellvertreterin Stephanie McClain über­nimmt im Laufe des kommenden Jahres den Job des jetzigen Chef­redakteurs Prime­time RTL News Michael Wulf. McClain über­gibt im Zuge dessen 2024 die Redaktions­leitung von “stern TV am Sonntag” an eine noch unbekannte Nachfolge. Wulf geht 2025 in den Ruhestand.
    dwdl.de, presseportal.de

  • Wir graturilieren: Michael Wulf, Markus Ruppe, Ralf Bremer.

    Wir graturilieren den Geburtstags­kindern des Tages:
    Michael Wulf, Mitglied der Chef­redaktion von RTL News, wird 64. Der geschäfts­führende Vorstand der IHK Zeitschriften, Markus Ruppe, macht die 60 voll. Ralf Bremer, Leiter Politische PR und Unternehmens­sprecher bei Google Deutschland, feiert seinen 58. Geburtstag.

  • “Das Individuum hat keine Lobby” – Christian Schertz über Prozesse und Politik.


    Vor Gericht und auf hoher See:
    Christian Schertz, Medienanwalt u.a. von Jan Böhmermann, äußert sich im Interview mit Ellen Nebel und Michael Ridder erstmals zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde im Rechtsstreit über das Erdogan-Schmähgedicht. Er wirft den Karlsruher Richtern vor, auch eine politische Entscheidung getroffen zu haben. Dem Medienkonzern Springer bescheinigt Schertz im Fall Julian Reichelt ein unprofessionelles Vorgehen. Der promovierte Jurist erklärt außerdem, warum der Schutz der Persönlichkeitsrechte in Deutschland aus seiner Sicht “nicht optimal” ausfällt. turi2 veröffentlicht das Interview in Kooperation mit epd Medien in der Reihe Das Beste von epd Medien bei turi2.

    Von Ellen Nebel und Michael Ridder / epd Medien

    Im Fall Böhmermann hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde des Satirikers nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hatten zuvor geäußert, es sei “ziemlich offensichtlich, dass auch staatspolitische Überlegungen eine Rolle spielten” bei den vorangegangenen Gerichtsentscheidungen. Gilt das aus Ihrer Sicht auch für das Bundesverfassungsgericht? Immerhin hatte der Staatsrechtler Bernhard Schlink die Verfassungsbeschwerde in seinem Gutachten ebenfalls für begründet gehalten.

    Diese Entscheidung ist in der Rechtswissenschaft mit Kopfschütteln und Unverständnis zur Kenntnis genommen worden. Das Gericht hat hier die Chance verpasst, mal wieder nach vielen Jahren eine Grundsatzentscheidung zur Kunstfreiheit zu fällen, auch zur Satirefreiheit. Das Schmähgedicht wurde in einem Kontext gesendet, in einer satirisch überhöhten Rechtsvorlesung. Und was das hanseatische Oberlandesgericht gemacht hat – einzelne Zitate zu verbieten und zu sagen, die Kunstfreiheit sei nicht einschlägig –, das war schlicht verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Umso bedauerlicher ist, dass das Bundesverfassungsgericht unter der Leitung des Präsidenten, der ja aus der Politik kommt und sehr nah bei der Kanzlerin war, hier keine Entscheidung getroffen hat – und zwar egal, wie sie ausgegangen wäre. Nein, es hat sich schlicht weggeduckt. Insofern gehe ich davon aus, dass das auch eine politische Entscheidung war, die Sache einfach nicht zur Entscheidung anzunehmen. Auffällig ist hierbei, dass die Verfassungsrichter im Vorfeld ihrer Ablehnung Beteiligte, Äußerungsberechtigte, Verfassungsorgane und sachkundige Dritte um Stellungnahme gebeten hatten. Das machen sie aber eigentlich nur, wenn sie den Fall zur Entscheidung annehmen. Wie gesagt, äußerst bedauerlich.

    Viele waren überrascht, dass Sie Herrn Böhmermann vertreten haben. Üblicherweise werden Sie so wahrgenommen, dass Sie für Menschen tätig werden, die anderen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorwerfen. Gibt es häufiger Mandate, wo Sie auf der Gegenseite stehen, also bei Menschen stehen, denen das vorgeworfen wird?

    Ich war viele Jahre auf beiden Seiten tätig. Jahrelang war ich in den 90ern Anwalt von “stern“ und “Zeit”, auch den Berliner “Tagesspiegel” habe ich lange vertreten. Irgendwann habe ich mich entschieden, den Reputationsschutz von Betroffenen in den Fokus zu nehmen, seitdem vertrete ich im Regelfall zumindest im Tagesgeschäft keine Verlage, was aktuelle Berichterstattung angeht, mehr. Ich kämpfe aber ungeachtet dessen häufig und gerne auch aufseiten der Kunst und der Satire, zum Beispiel bei Filmen. Ich habe etwa die Produzenten und den Sender vertreten, als einer der Gladbecker Geiselgangster den Fernsehfilm verhindern wollte, und habe das auch gewonnen. Wenn es um die Verfilmungen von realen Ereignissen geht oder auch Biografien, bin ich oft aktiv, auch bei der Drehbuchentwicklung und bei der Produktion. Richtig ist, dass ich im Tagesgeschäft keine Tagesberichterstattung verteidige. Zumal man sagen muss, dass es nicht viele spezialisierte Kanzleien in Deutschland gibt, an die sich Betroffene wenden können. Ich sage immer: Das Individuum hat keine Lobby, während die Verlage Kohorten von Kanzleien haben. Da sehe ich mich in der Pflicht, für den – pathetisch gesagt – Menschen zur Verfügung zu stehen, wenn er etwa von einer medialen Vorführung betroffen oder bedroht ist.

    Wie nehmen Sie beim Persönlichkeitsrecht die Entwicklung der Rechtsprechung in Deutschland wahr? Welchen Trend sehen sie? Muss man da auch nach Gerichten differenzieren?

    Das Pendel im Widerstreit Persönlichkeitsrecht versus Pressefreiheit geht ständig hin und her. Nur ein Beispiel: Sie erinnern sich an die frühen 2000er Jahre, da kam die Caroline-Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die dem Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schrieb, dass die Rechtsprechung zu Paparazzi-Fotos geändert werden muss. Die damalige Rechtslage gestatte Paparazzi-Jagden, Prominente konnten in ihrem privaten Alltag verfolgt werden, was ja im Fall von Lady Di sogar zum Tod geführt hat. Der aus Straßburg
    dann angeordnete stärkere Persönlichkeitsschutz wurde schließlich akzeptiert von den deutschen Gerichten, diese Entwicklung wurde dann aber auch wieder eingefangen. Seit zwei Jahren gibt es erneut einen etwas besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte, den unsere Kanzlei auch mit durchgesetzt hat. Schlicht fassungslos hat mich aber die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gemacht, dass Christian Wulff zehn Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident noch hinnehmen muss, dass er vor dem Supermarkt mit seinem Einkaufskorb abgelichtet wird und sogar noch beschrieben werden darf, was er eingekauft hat. Das trägt natürlich auch dazu bei, dass sich jeder heute gut überlegen muss, ob er in die Politik geht. Diese Entscheidungen von Gerichten halten eigentlich jeden Vernünftigen davon ab, sich einer solchen Verfolgungsjagd auszusetzen. Die Pressefreiheit wird auch für Boulevardmedien sehr hochgehalten, vor allem von Richtern in Karlsruhe. Das mag damit zu tun haben, dass wir anderswo in der EU diese großen Sanktionierungen haben, in Ungarn und Polen etwa. Da will man zeigen: Bei uns ist das nicht so. Das hat aber leider zur Folge, dass der Schutz des Betroffenen in Deutschland nicht optimal ist.

    Es gibt doch aber sicher auch Urteile aus Karlsruhe, die Sie begrüßen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt endlich die Künast-Entscheidungen der Berliner Gerichte eingefangen, mit denen die Beleidigung von Politikern erlaubt worden war. Karlsruhe sagt ganz klar: Die Persönlichkeitsrechte auch von Politikern müssen wieder gestärkt werden. Die gesellschaftliche Verrohung durch Hatespeech im Netz ist also erfreulicherweise auch vom Bundesverfassungsgericht als großes Problem erkannt worden.

    Das Thema Hatespeech und Plattformen wird uns gleich beschäftigen. Bleiben wir aber kurz noch beim Persönlichkeitsrecht. Wie bewerten Sie das anwaltliche Gutachten zu den Missbrauchsfällen im katholischen Erzbistum München und Freising? Muss ein solches Gutachten den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung genügen, wie sie im Journalismus gelten? Diese Frage wird ja in Fachkreisen kontrovers beurteilt, wie man beim Presserechtsforum des Deutschen Fachverlags gesehen hat.

    Wenn das Gutachten veröffentlicht wird und Ross und Reiter genannt werden, dann gilt das aus meiner Sicht. Denn die öffentliche Stigmatisierung findet in diesem Fall ja genauso statt. Das Thema Verdachtsberichterstattung nimmt insgesamt immer mehr Raum ein, auch was die Fallzahlen in unserer Kanzlei angeht. Man kann nicht oft genug sagen, dass eine zulässige Verdachtsberichterstattung der Ausnahmefall ist, weil die Gerichte sagen, dass die Nennung eines Namens im Zusammenhang mit einem abträglichen Verdacht immer negative Folgen für den Betroffenen hat, die auch dann eintreten, wenn später klar wird, dass der Betroffene die ihm vorgeworfene Missetat in Wahrheit nicht begangen hat. Die durch die Verdachtsveröffentlichung eingetretenen Folgen kann man auch dann nur schwer beseitigen – irgendetwas bleibt immer “hängen”. An spektakulären Fällen wie Kachelmann kann man das gut sehen, erst nach vielen Jahren konnte der Mann wieder im Fernsehen auftreten.

    Kachelmann war ein krasser Fall. Das Gegenbeispiel könnte man im Fall Metzelder sehen. Der ist verurteilt worden. Zuvor hatten seine Anwälte aber alles versucht, damit bloß keine Details zu den Vorwürfen an die Öffentlichkeit kommen. Da wurde sogar gegen Pressemitteilungen von Gerichten geklagt.

    Man muss immer genau abwägen als Betroffenenanwalt, was man in so einem Fall macht. Im Zuge von #MeToo habe ich für beide Seiten Mandate übernommen, im Fall Wedel habe ich beispielsweise betroffene Frauen presserechtlich vertreten, ebenso wie im Fall Reichelt. Es gab aber auch Fälle von einseitigen Vorwürfen gegen Prominente, die einfach nicht reichten, um eine Verdachtsberichterstattung zu legitimieren. Völlig zu Recht verlangt die Rechtsprechung für eine zulässige Verdachtsberichterstattung einen sogenannten Mindestbestand an objektiven Beweistatsachen, der für die Wahrheit des kolportierten Verdachts spricht. Es muss also tatsächliche objektive Anknüpfungspunkte für den geäußerten Verdacht geben. Die Aussage einer einzelnen Person, zumal des ehemaligen Lebenspartners etwa, reicht allein dafür nicht aus. Ansonsten wäre ja jedermann jederzeit schlimmsten öffentlichen Vorwürfen ausgesetzt. Im Fall Metzelder scheint es allerdings naheliegend, dass jemand, der eine Kinderstiftung hat, es sich gefallen lassen muss, wenn über Vorwürfe des Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie berichtet wird, zumal es hier ja auch objektive Anhaltspunkte in Gestalt von Kurznachrichten gegeben haben soll. Ich hätte als Anwalt wohl auch versucht, den Betroffenen aus der Schusslinie zu nehmen, bis die Sache geklärt ist. Aber es gibt Fälle, wo sich die Rechtslage von der normativen Kraft des Faktischen unterscheidet. Das Ding war nicht einzufangen, dazu war es zu spektakulär. Und wir als Medienanwälte dürfen nicht nur das Recht sehen, sondern müssen auch die medialen Fragen einbeziehen. Ich sage oft zu Mandanten: Lass uns lieber nicht klagen, wir machen die Sache damit erst groß. Hätte Erdogan gegen das Gedicht von Böhmermann nicht geklagt, hätte es nicht in der “New York Times” gestanden. Und hätte der Papst nicht gegen die “Titanic” geklagt, hätte das Titelblatt nicht weltweit Aufsehen erregt. Topmedienanwälte müssen ganzheitlich beraten und genau überlegen, wie sie den besten Reputationsschutz erreichen. Manchmal ist weniger mehr, und manchmal ist gar nichts der einzige Weg.

    Sie fordern seit Jahren eine Klarnamenpflicht im Netz. Warum hat der Gesetzgeber diese nicht längst eingeführt? Es gibt dafür natürlich gute Gründe: Schutz vor Verfolgung, vor der Erstellung detaillierter Persönlichkeitsprofile von Nutzern durch Internetkonzerne. Sind diese aus Ihrer Sicht nachrangig?

    Die Gegenargumente kenne ich gut. Aber in Zeiten, wo wir diese rechtsextreme Gewalt haben, wo wir Tötungsdelikte gegenüber Politikern haben, da muss ich sagen: Wenn der Wutbürger nicht rechtzeitig eingefangen wird, glaubt er, weitermachen zu können, keine Grenzen mehr zu haben. Auf Worte folgen Taten, da bin ich sicher. Das Recht und der Persönlichkeitsschutz müssen daher auch im Netz komplett zur Geltung gebracht werden. Auch bei unserer Schülerzeitung mussten wir einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts benennen. Warum soll im Netz etwas anderes gelten? Es ist nicht fair, wenn ich etwa meinen Bäcker, Lehrer oder Arzt bewerte, ich selber aber anonym bleibe, also dafür nicht hafte, wenn etwas falsch ist. Im Moment kann ich hetzen, haten, irgendwelche Bilder verbreiten – es ist ein rechtsfreier Raum, weil man den Täter nicht findet. Diese Verrohung ist für die Gesellschaft zersetzend. Das überwiegt für mich die Gegenargumente. Das Thema Verfolgung in Regimen sehe ich, aber da gibt es andere Möglichkeiten, beispielsweise für Whistleblower, unerkannt Themen zu setzen. Und dass die amerikanischen Techunternehmen Daten bekommen: Nicht nur die jüngere Generation, sondern viele stellen doch inzwischen ohnehin ihre Privatsphäre, etwa bei Instagram, vollständig ins Netz und verzichten dadurch auf den Schutz ihrer Daten. Wir haben übrigens viele Fälle, wo es zu tragischen Schicksalsschlägen kommt und die Medien dann einfach auf die Social-Media-Daten zugreifen, um Informationen zu bekommen. Früher mussten die in die Schulen gehen und die Fotos aus den Jahrgangsbüchern reißen, um eine Titelgeschichte mit Bild zu machen.

    Jetzt hat sich die Europäische Union auf den Digital Services Act als Regelungswerk für das Internet geeinigt. Bei den Beratungen ist auch mal über eine Klarnamenpflicht diskutiert worden, die aber jetzt doch nicht kommt. Ist da aus Ihrer Sicht eine große Chance vertan worden?

    Ja, wobei die Beweggründe dafür unklar sind. Es gibt natürlich große Initiativen von Netzaktivisten und Bloggern, die sich immer wieder dagegen aussprechen. Vielleicht will man sich aber auch nicht der Kritik im Netz aussetzen, wenn man so etwas verabschiedet. Es ist aber nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber den technischen Entwicklungen hinterherhinkt. Das Problem haben wir seit 100 Jahren. Die Dinge bleiben schwierig.

    An den DSA muss sich künftig womöglich auch Elon Musk halten, der jüngst angekündigt hatte, Twitter kaufen zu wollen. Viele fragten sich, wie es mit der Plattform weitergeht. Was denken Sie? Inzwischen liegt der Deal ja erst mal auf Eis …

    Wir twittern als Kanzlei ab und an und nicht so aktiv wie andere Kollegen, aber ich selbst stehe Twitter etwas kritisch gegenüber, weil ich finde, dass es ein Empörungsforum ist, wo sehr schnell überreagiert wird, oft auch
    unsachlich. Es gibt andere Diskussionsmöglichkeiten. Musk hat mit seinen Ankündigungen wieder erhebliche Unruhe in den Markt gebracht. Etwa mit seinem Rückzug oder seiner Ankündigung, Trump wieder twittern zu lassen. Man muss das beobachten, denn Twitter hat auch ein bestimmtes Monopol. Ich fand auch bereits die Alleinmacht von Mark Zuckerberg bei Facebook immer schwierig.

    Kann der DSA zumindest in Europa ein Gegengewicht sein?

    Dort sind zumindest bestimmte Mindestanforderungen für die Plattformbetreiber festgeschrieben. Die US-Konzerne müssen auch lernen, dass wir in Kontinentaleuropa eine andere Rechtsauffassung bei der Meinungsfreiheit haben. In den angloamerikanischen Ländern steht diese über allem, in den USA darf man ohne Sanktionen etwa den Holocaust leugnen, was in Deutschland aus guten Gründen verboten ist. Bei uns steht das Individuum gleichberechtigt neben der Medien- und Pressefreiheit. Und wenn die US-Konzerne bei uns Geld verdienen wollen, müssen sie sich an das hier geltende Recht halten.

    Der Medienkonzern Axel Springer hatte behauptet, Sie hätten ein schriftliches Protokoll der Aussage Ihrer Mandantin vor dem Compliance-Ausschuss gegen Julian Reichelt an die “New York Times” weitergegeben, und drohte rechtliche Schritte an. Ist das Thema inzwischen befriedet?

    Das war absurd und lächerlich von Springer, uns als letzten Rettungsanker vor der Veröffentlichung in der “New York Times” – von der ich überhaupt nichts wusste – zu unterstellen, wir hätten irgendwelche Aussagen durchgestochen. Mich hat vielmehr gewundert, wieso Springer wusste, dass diese Aussage in der “New York Times” von meiner Klientin stammen musste. Wir hatten den Compliance-Anwälten von Springer ausdrücklich untersagt, diese Aussage Springer zur Kenntnis zu geben. Ich habe Springer aufgefordert, von dieser Behauptung Abstand zu nehmen, der Konzern hat dann auch keine rechtlichen Schritte gegen mich und meine Mandantin eingeleitet. Es war der hilflose, medial und taktisch dämlichste Versuch, in diesem Skandal zu agieren. Es fügte sich ein in die gesamte Behandlung dieses Falls durch Springer, die ich nur noch als unprofessionell bezeichnen kann.

    Sie haben an der ARD-Serie “Legal Affairs” als Fachberater und Executive Producer mitgearbeitet. Dort wird der Eindruck vermittelt, dass solche Vorgehensweisen, die Sie für den Fall Reichelt abgestritten haben, durchaus üblich sind.

    Es kommt sicherlich vor, dass Anwälte Sachen an Medien durchstechen. Wir beraten im Interesse des Mandanten ganzheitlich. Natürlich ist es manchmal sinnvoll, ein Medium beispielsweise exklusiv über einen gerichtlichen Erfolg zu informieren, damit darüber auch berichtet wird und so die Reputation eines Mandanten wiederhergestellt werden kann. Was Springer jedoch behauptet hat, war schlicht falsch. Ich glaube, Springer hat inzwischen eingesehen, dass das eine ziemlich dämliche Aktion war. Ausgerechnet mich mit einem presserechtlichen Informationsschreiben unter Druck zu setzen, das ist schon sehr lustig.

    Entbehrt es nicht auch einer gewissen Ironie, dass Reichelt auch selber gegen den “Spiegel” vorgegangen ist – mit der Begründung, ihm wäre nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden?

    Julian Reichelt ist einer der größten Verletzer von Persönlichkeitsrechten der vergangenen Jahre. Dass er plötzlich massiv seinen Persönlichkeitsschutz einfordert, entbehrt wirklich nicht einer gewissen Ironie. Andererseits ist Reichelt auch Grundrechtsträger und kann das für sich in Anspruch nehmen. Dass er sich allerdings noch mit Katharina Blum von Heinrich Böll verglichen hat, das schlug dann doch dem Fass den Boden aus. Zu Julian Reichelt muss man nicht mehr viel sagen, wenn man sich seine aktuellen Posts in sozialen Netzwerken anguckt. Das will ich auch nicht weiter vertiefen. Es ist nicht selten, dass die Herren Verleger und Chefredakteure selber sehr empfindlich werden, wenn sie Gegenstand von öffentlicher Kritik sind. Dann positionieren sie sehr gerne die Medienanwälte, um gegen unliebsame Berichte vorzugehen. Das ist eine unfassbare Bigotterie, die nicht nur Springer, sondern auch andere betrifft.

    Die Protagonistin von “Legal Affairs”, Leo Roth, übernimmt regelmäßig Pro-bono-Mandate, wenn für sie genug Publicity dabei herausspringt. Wie sieht es bei Ihnen aus?

    Wir übernehmen immer wieder Pro-bono-Mandate, aber nicht, um unsere Publicity zu maximieren. Ich kann mich ehrlich gesagt über fehlende Publicity nicht beschweren und suche sie auch nicht ohne Not. Ich übernehme Mandate, wenn ich der Auffassung bin, dass ich den Menschen helfen kann. Der klassische Pro-bono-Fall ist ein tragischer Schicksalsschlag einer völlig normalen Familie, die von der Boulevardpresse bedrängt wird. Diese Menschen haben meist nicht die Mittel, Topanwälte zu bezahlen. Ich habe nicht Jura studiert, um nur für die Schönen und Reichen da zu sein. Als junger Schüler haben mich Bölls Katharina Blum und auch die Erfahrungen meiner eigenen Familie geprägt. Mein Vater war Polizeipräsident in Berlin, dadurch waren wir auch als Familie relativ häufig medial betroffen. Deshalb habe ich diesen Beruf ergriffen. Naturgemäß brauchen gerade diejenigen Menschen, die überhaupt keine Medienerfahrung haben, unbedingt professionelle Beratung, wenn sie in so einen Tsunami geraten. Und das mache ich für diese Menschen genauso wie für bundesweit bekannte Fernsehmoderatoren.

    Mit “Legal Affairs” hat das Zivilrecht den Sprung in die deutsche Fiktion geschafft. In den USA kommt es viel häufiger vor, dass Zivilprozesse spannend aufbereitet werden. Ist das Zivilrecht als Stoffgeber in der deutschen Fiktion unterentwickelt?

    Klar, denken Sie an “Erin Brockovich” oder andere Formate. Ich habe mich gefragt, warum es eigentlich keine knackige, netflixige Anwaltsserie in Deutschland gibt. Die These der Programmmacher war, dass das deutsche Recht abseits vom Strafprozess relativ langweilig zu inszenieren ist. Ich habe entgegnet: Da kennt ihr aber meinen Job nicht! Ich bin im Backstagebereich der Republik unterwegs und komme näher dran als die Journalisten, weil ich die Wahrheit kenne. Natürlich ist das Stoff für eine Serie, “Legal Affairs” hat das bewiesen. Die Taktung von Leo Roth entspricht schlicht der Realität. Manche ihrer Praktiken sind natürlich dramatisiert und überzeichnet. Ich bedrohe nicht irgendwelche Gegner beim Joggen damit, dass ich sie fertigmache, wie es Leo Roth mit der Geliebten eines Politikers tut. Aber vieles entspricht unserer Arbeit.

    Uns ist aufgefallen, dass das Bundesverfassungsgericht gleich zwei Landgerichte gerüffelt hat wegen eines wiederholten Verstoßes gegen prozessuale Waffengleichheit. Warum machen Gerichte das, obwohl es klare Vorgaben aus Karlsruhe gibt?

    Ich halte diese Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für eklatant falsch. Die Zivilprozessordnung hat die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes geschaffen, damit ich als Grundrechtsträger sehr zeitnah bei Gericht Rechtsschutz bekomme, wenn beispielsweise eine Schlagzeile eklatant mein Persönlichkeitsrecht verletzt. Wenn wir früher für einen Mandanten, der auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung mit einem unbegründeten Vorwurf war oder über dessen Erkrankung berichtet wurde, ein gerichtliches Verbot beantragt haben, bekamen wir das innerhalb von einem Tag. Wir konnten dann die anderen Medien informieren, dass das rechtswidrig ist. Jetzt ist Hopfen und Malz verloren: Die Schlagzeile ist da, wir kriegen nach sechs Wochen ein Verbot und in der Zwischenzeit haben schon alle anderen Medien die Geschichte übernommen. Die Folgen dieser Rechtsprechung sind fatal, weil das Individuum faktisch keinen Rechtsschutz mehr bekommt.

    Warum machte das Bundesverfassungsgericht dann überhaupt diese Vorgabe?

    Weil insbesondere die Anwälte des “Spiegels” immer wieder gebetsmühlenartig gefordert haben, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung immer auch zunächst der Gegenseite zur Stellungnahme geschickt werden soll. Das hat das Bundesverfassungsgericht dann genauso gesehen. Es hat aus dem einstweiligen Rechtsschutz ein kleines Hauptsacheverfahren gemacht, sodass der einstweilige Rechtsschutz ad absurdum geführt ist. Dabei ist die Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren aus anderen Gründen bereits gegeben: Wenn eine einstweilige Verfügung zugestellt ist, kann der Betroffene Widerspruch einlegen. Er bekommt dann innerhalb von einer Woche eine mündliche Verhandlung und kann dort seine Argumente darlegen. Außerdem gab es auch schon immer die Möglichkeit der Schutzschrift, also des vorbeugenden Verteidigungsschriftsatzes gegen erwartete Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Diese kann bei Gericht hinterlegt werden, um so Waffengleichheit herzustellen. Jetzt ist es für die Verlage bequemer: Sie müssen nicht mehr hektisch eine Schutzschrift erstellen, sondern haben viele Tage und Wochen Zeit zu reagieren.

    In den konkreten Fällen, die wir eben ansprachen, war die Situation etwas anders. Da hatten es die Anwälte mit der Durchsetzung der einstweiligen Verfügung offenbar nicht so eilig. Es ging zum Teil monatelang hin und her zwischen ihnen und dem Gericht. Dieses hat dann immer wieder Formulierungshinweise gegeben, bis die Anwälte des Antragstellers dann so formulieren konnten, dass sie die Verfügung durchbekamen. Die Gegenseite wusste gar nichts davon – das erscheint auch etwas schwierig …

    Da haben Sie recht, das betraf Gegendarstellungsverfahren, eines davon war sogar von mir. Wenn das Gericht einseitig Formulierungshilfen gibt, könnte es in der Tat sinnvoll sein, dass die Gegenseite angehört werden muss. Aber das Problem dieser Waffengleichheitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betrifft nunmehr alle einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Verlage haben hier einen Pyrrhussieg für die Pressefreiheit erreicht. Das muss wieder auf ein normales Maß zurückkommen, ansonsten ist unsere Arbeit massiv und auch verfassungswidrig erschwert.

    Was würden Sie vorschlagen? Eine gesetzgeberische Präzisierung?

    Ja. Das muss über die Zivilprozessordnung geregelt werden und nicht über irgendwelche allgemeingültigen Verfahrensvorschläge des Verfassungsgerichts, die im Übrigen von allen Gerichten unterschiedlich umgesetzt werden. Es muss vom Gesetzgeber klar geregelt werden, wann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss und wann nicht.

    Sie haben vorhin schon kurz das Thema presserechtliche Informationsschreiben angesprochen. Der Bundesgerichtshof entschied 2019, dass diese unzulässig sind, wenn sie keine konkreten Informationen zu möglichen Persönlichkeitsverletzungen durch geplante Presseberichte enthalten. Im konkreten Fall hatte sich die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” gegen entsprechende Faxwarnschreiben Ihrer Kanzlei gewehrt. Wie stellen Sie inzwischen sicher, dass keine Chilling-Effekte entstehen?

    Ich habe noch nie geglaubt, dass es bei Burda oder Springer irgendwelche Chilling-Effekte auslöst, wenn ich denen schreibe. Das gilt vielleicht für kleinere Regionalzeitungen, die Angst haben, einen hohen Schadenersatz zahlen zu müssen. Der BGH hat in seiner Entscheidung ganz klar gesagt, dass das presserechtliche Informationsschreiben eigentlich sogar wünschenswert ist, weil es auf mögliche Persönlichkeitsverletzungen hinweist. Es ist also keinesfalls verboten. Aus meiner Sicht ist es ein Service an die Verlage, damit die keine Verletzungen begehen. Aber wir pflegen die BGH-Vorgaben natürlich in unsere Arbeit ein und weisen noch konkreter auf mögliche Verletzungen hin.
    Ehrlich gesagt nutzen wir das Institut aber auch nicht mehr so oft. Oftmals ist es sinnvoller, abzuwarten, ob eine Geschichte weitergedreht wird in anderen Medien und dann erst presserechtliche Informationsschreiben zu verschicken.

    Die Autorinnen:
    Ellen Nebel arbeitet seit 2009 als Redakteurin der Nachrichten-Agentur epd.


    Michael Ridder ist seit 2006 Redakteur der Nachrichten-Argentur epd.

    Alle Beiträge aus der Reihe “Das Beste aus epd Medien bei turi2” >>>

  • Gerhard Schröder gibt seinen Posten bei Rosneft ab.


    Rosnjet: Altkanzler Gerhard Schröder will seinen Posten im Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns Rosneft nun doch abgeben. Dem Konzern zufolge hat Schröder mitgeteilt, dass es ihm “unmöglich” sei, sein Mandat in dem Gremium zu verlängern. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagt, er nehme die Medienberichte “zur Kenntnis”. Für die Union kommt die Entscheidung zu spät. Schröder bleibe eine echte Distanzierung von der russischen Führung schuldig, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz. “Es wirkt vielmehr so, als hoffe er, damit seine Amtsausstattung im Bundestag zu behalten und eine Aufnahme auf die EU-Sanktionsliste zu verhindern.”

    Gestern hatte der Haushaltsausschuss entschieden, Schröder einen großen Teil seiner Altkanzler-Privilegien zu entziehen. Wie der “Spiegel” aus dem Umfeld des Altkanzlers berichtet, prüft der bereits juristische Schritte dagegen. Er soll den Verfassungsrechtler Michael Nagel aus Hannover beauftragt haben, der bereits Ex-Bundespräsident Christian Wulff im Prozess um mögliche Vorteilsnahme verteidigt hatte.

    Das EU-Parlament hatte sich gestern außerdem mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Altkanzler auf die Sanktionsliste zu setzen. Und auch zum Parteiausschluss Schröders steht nun ein erster Termin fest. SPD-Bezirk Hannover will am 15. Juni über die Anträge verhandeln.
    tagesspiegel.de, spiegel.de (Paid, juristische Schritte), turi2.de (Background), tagesschau.de (Sanktionsforderung), spiegel.de (Parteiausschlussverfahren)

  • Gerhard Schröder lässt Streichungen juristisch prüfen.

    Wasserdicht? Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder soll den Verfassungsrechtler Michael Nagel aus Hannover damit beauftragt haben, die Streichung seiner Privilegien zu prüfen. Das berichtet der “Spiegel” und beruft sich auf das Umfeld Schröders. Ob der Beschluss des Haushaltsausschusses rechtssicher ist, ist noch unklar, da es einen vergleichbaren Fall noch nicht gegeben hat. Nagel hat bereits den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff verteidigt.
    spiegel.de (Paid), turi2.de (Background)

  • Fusion von RTL und Gruner + Jahr: RTL News stellt 14 Chefredakteurinnen vor.


    14 gewinnt: RTL News stellt nach der Fusion von RTL und Gruner + Jahr das neue Chefredaktionsteam vor, das aus 14 Personen besteht. Gregor Peter Schmitz, bisher Chefredakteur der “Augsburger Allgemeinen”, wird Vorsitzender der Chefredaktion des “stern”. Florian Gless, bisher “stern”-Chef, verlässt das Magazin “auf eigenen Wunsch”. Gless’ Co-Chefin Anna-Beeke Gretemeier soll nach ihrer Elternzeit auf ihren Posten zurückkehren. Gregor Peter Schmitz wird zudem gemeinsam mit Stephanie McClain, Lotte Lang und Michael Wulf in die Chefredaktion “Reportage, Dokumentation & Investigativ” berufen.

    Die Chefredaktion “Nachrichten & Gesellschaft” übernehmen Jutta Bielig-Wonka, Gerhard Kohlenbach und Wolf-Ulrich Schüler. Sonja Schwetje und Horst von Buttlar sind ab sofort Chefredakteure “n-tv, Wirtschaft & Wissen”. Für “Leute und Leben” zeichnen Doris Brückner, Brigitte Huber und Martin Gradl verantwortlich; Christina Gath und Jan Spielhagen bekommen den Bereich “Wohnen & Genuss”. RTL betont, bei den “Verantwortlichkeiten für die Printmarken” ändere sich durch die neue Organisation nichts – die Teams sollen sich vor allem um Organisation und Struktur ihrer Ressorts kümmern. Der DJV mahnt die tarifliche Bezahlung aller Beschäftigten an.
    presseportal.de (Gesamt), presseportal.de (Gless), dwdl.de, djv.de

  • turi2 am Abend: Facebook-Verbot, AWA, RTL.

    Redaktion: Tatjana Kerschbaumer, Eva Casper und Elisabeth Neuhaus


    Bundesdatenschützer Ulrich Kelber will Facebook-Verbot für Behörden.
    Dislike: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert Bundesregierung und Behörden auf, ihre Facebook-Seiten bis Ende 2021 abzuschalten. Seiner Meinung nach ist ein “datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich”. Das schreibt Kelber in einem Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden. Ähnliche Schritte prüfe er auch für Instagram, TikTok und Clubhouse. Bereits im Mai 2019 hatte Kelber auf datenschutzrechtliche Probleme hingewiesen und wollte mit Facebook verhandeln. Der Konzern habe ihm aber nur das Page-Controller-Addendum von Oktober 2019 gesandt, in dem Facebook die AGB mit Betreibern von Fanpages ergänzt. Diese findet Kelber “weiterhin unzureichend”.
    weiterlesen auf turi2.de

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    Goretzka hat ein Bild gemalt, Karl Lauterbach trennt sich von seinen Fliegen und die ehemalige First Lady Bettina Wulff lädt zum privaten Dinner. Dies und noch viel mehr hier bei United Charity.

    – NEWS –

    Verlustgeschäft: “Sport Bild”, “Focus” und “Bunte” haben bei den Publikums- und Wochen­zeitschriften laut AWA 2021 seit Herbst 2019 die meisten Leserinnen verloren, “Sport Bild” steht mit einem Minus von 440.000 ganz hinten. Größte Gewinnerin ist “National Geographic Deutschland” mit einem Plus von 170.000 Leserinnen. Reich­weiten­stärkstes Blatt bleibt trotz leichter Verluste die “Apotheken Umschau” mit bis zu 12,95 Mio Leserinnen.
    meedia.de


    Rückzug: Die RTL Group verkauft die erst kürzlich komplett erworbene Tochter RTL Belgium für 250 Mio Euro an die belgischen Medienunternehmen DPG Media und Groupe Rossel. Zu RTL Belgium gehören TV- und Radiosender sowie der Streaming-Dienst RTL Play. Die Kartellbehörden müssen noch zustimmen.
    dwdl.de, handelsblatt.com, turi2.de (Background)


    RTL macht Chefkorrespondent Lothar Keller (Foto) zum redaktionellen Leiter des neuen Nachrichtenmagazins “RTL Direkt”, das ab 16. August in der Primetime laufen soll. Sendechefs werden Jan Liebold, den RTL beim NDR wildert, und Waleska Niermann. Die Moderation liegt wie bekannt bei Ex-“Tagesschau”-Mann Jan Hofer.
    dwdl.de


    Antenne Bayern Logo 150Nach Nordwesten: Antenne Bayern bekommt eine Sendelizenz für Nordrhein-Westfalen und darf dort ab Herbst 2021 den Sender Antenne NRW starten, der sich an Hörerinnen des Bundes­landes richtet. Sitz des NRW-Ablegers wird Düsseldorf, empfangbar ist das Programm per DAB+, Kabel und online.
    sueddeutsche.de, new-business.de


    Bayerisches Bündel: Der BR versammelt alle Info-Formate ab 1. Juli unter der einheitlichen Marke BR24. Bis 2024 will der Sender außerdem einen neuen Newsroom in München-Freimann aufbauen. Aus ihm sollen die BR24-Redaktionen künftig “gemeinsam zahlreiche Plattformen bedienen”.
    br.de, turi2.de (Background)


    Royale Content Alliance: “Gala” und “RTL Exklusiv” veröffentlichen heute ein Sonderheft anlässlich des 60. Geburtstags von Prinzessin Diana am 1. Juli. Auf 116 Seiten schwelgen Bekannte und Freunde in Erinnerungen an die “Königin der Herzen”, die im August 1997 bei einem Autounfall starb. RTL sendet am 1. Juli ab 10 Uhr mehrere Dokus über Diana.
    turi2.de


    WarnerMedia macht Lars Wagner zum Head of Kids Channels für Zentral- und Osteuropa. Als Marketing-Chef war Wagner erst im April bei der Spielzeugfirma Schleich angetreten. Zuvor war er u.a. beim deutschen Disney Channel. Auch Ex-Disney-Managerin Monika Oomen wechselt zu WarnerMedia und wird Markenchefin.
    dwdl.de


    Updayte: Samsung und die Springer-Koop Upday starten die News-App Jaxon zum Thema E-Sports. Im Fokus sollen bekannte Titel wie League of Legends oder Fortnite stehen. Ein zehnköpfiges Redaktionsteam wähle Inhalte aus und erstelle eigene Texte oder Videos. Nutzerinnen können den News-Stream personalisieren.
    axelspringer.com


    Neujobber und Altkanzler Gerhard Schröder (Foto) heuert als Berater beim Immobilien-Entwickler von Christoph Gröner an, teilt der Bau­unternehmer am Rande einer Spenden-Veranstaltung in Leipzig mit. Schröder lässt wissen, warum er zu Gröner passt: Er komme selber aus dem “Milieu des Prekariats”.
    lvz.de (Paid) via welt.de


    Da war ja was: Fast 1,25 Mrd Euro an hinterzogenen Steuern zählt das Bundes­finanz­ministerium für 2020, so viel wie seit 2017 nicht mehr. Die “Süddeutsche Zeitung” zitiert aus einem Schreiben der Behörde an Markus Herbrand von der FDP, wonach in mehr als 7.000 Fällen rechts­kräftige Urteile oder Straf­befehle erlassen wurden.
    sueddeutsche.de, turi2.de (Background)


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    Bertelsmann lädt anlässlich des 100. Geburtstags seines Nachkriegsgründers Reinhard Mohn am 29. Juni 2021 ab 17.00 Uhr zu einer “Virtuellen Erinnerung” an den 2009 verstorbenen Unternehmer ein. Das rund andershalbstündige Online-Event ist frei zugänglich.
    www.bertelsmann.de

    Meistgeklickter Link heute Morgen war das Porträt von Inga Pöting über ihren Ex-Mitschüler, den heutigen YouTuber Peter Smits aka PietSmiet.
    zeit.de

    – DEBATTE –

    “Sie hat immer mehr Fragen als Zeit für die Antworten.”

    RTL-Journalist Nikolaus Blome plaudert im Podcast mit Gabor Steingart über 16 Jahre Angela Merkel. Blome werde die Kanzlerin vermissen – “als die Inkarnation einer mit Dampf betriebenen, guten alten deutschen Politik nach der Wende”.
    thepioneer.de (Paid, ab Min 6)


    “Kein Händedruck, keine Umarmung, kein Küsschen rechts und links – endlich hat die Regierung mal was für mich getan.”

    Harald Schmidt, Moderator und künftiger Depressions-Podcaster, lobt die Regierung für den Corona-Lockdown. Auf Lockerungen wie einen “Aperol Spritz in der Innenstadt von Saarbrücken” habe er ohnehin wenig Lust.
    faz.net, podcasts.apple.com (Podcast, ab 29.6.)


    AfD? Nein danke: Journalist Hasnain Kazim begründet in einem offenen Brief, warum er die Moderation einer Podiumsdiskussion an einer Schule absagt, bei der ein AfD-Vertreter anwesend ist. Die AfD sei “keine demo­kratische Partei”. Er appelliert an die jungen Menschen, “diesen Leuten nicht auf den Leim” zu gehen.
    zeit.de


    – INSPIRATION –

    Hör-Tipp: “Deutschland ist beim Thema Behinderung noch in einer Humorschleife hängengeblieben”, sagt Aktivist Raul Krauthausen im Podcast On the Way to New Work mit Michael Trautmann und Christoph Magnussen. Er hat den Eindruck, “dass es dann beim Humor auch aufhört und wir die ernsten Themen gar nicht mehr besprechen”.
    newwork.podigee.io (77-Min-Audio)


    Lese-Tipp: Stefan Niggemeier seziert die Sonder­ausgabe der Schweizer “Weltwoche” mit “100 Seiten Deutschland”. Als Autoren sind u.a. Kai Diekmann und Jan Fleischhauer dabei – “mehr Trigger kann man für 9 Schweizer Franken wirklich nicht erwarten”, urteilt Niggemeier. Distanz und Un­abhängig­keit seien bei der “Weltwoche” ohnehin selten, in der Sonder­ausgabe gehe es “noch eine Spur kuscheliger” zu.
    uebermedien.de


    – Bild des Tages –

    On fire: Ein Polizist in gelber Jacke regelt den Verkehr vor der Londoner Bahnstation Elephant and Castle, während hinter ihm dunkle Rauchschwaden in den Himmel steigen. Gegen 13.45 Uhr war dort ein Feuer ausgebrochen – laut der britischen Zeitung “Sun” in einer Autowerkstatt, die unter der Bahnstation liegt. Die Feuerwehr ist mit 100 Einsatzkräften vor Ort und gibt an, die Situation mittlerweile unter Kontrolle zu haben. (Foto: Tayfun Salci / Imago Images)

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    Heute läuft mit “Spooks – Verräter in den eigenen Reihen” der zweite von acht Filmen der Reihe “Europäisches Kino” im ZDF-Montagskino. Der Fokus liegt diesmal auf Thrillern aus Italien, Frankreich und Co. Alle weiteren Filme und worauf Sie sich freuen können, erfahren Sie hier.

    – BASTA –

    Zum Hirschen gemacht: Zwei Australier erschrecken sich an einem Strand bei Sydney derart vor einem Geweih­träger, dass sie nackt in den Busch flüchten. Als sie nicht mehr zurückfinden, alarmieren sie die Polizei, die pro Mann 1.000 Dollar Strafe verhängt. Grund ist der Nackedei-Verstoß im Lockdown. Der Hirsch hat auf eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses offenbar verzichtet.
    stern.de


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  • RTL stellt das Team seiner Zentralredaktion vor.


    Mit veränderter Rezeptur ohne Koch: RTL will nach dem überraschenden Abgang von Tanit Koch sein Inhalteherz mit einem sehr männlichen Team schlagen lassen. Geschäftsführer wird wie erwartet Stephan Schmitter (Foto, 2. v.r.). Die redaktionelle Führung übernehmen Gerhard Kohlenbach (rechts) als Chefredakteur Nachrichten, Wolf-Ulrich Schüler (4. v.l.) als Chefredakteur Verticals und Martin Gradl (2. v.l.) als Chefredakteur Magazine, der zudem stellvertretender Geschäftsführer von RTL News wird. Einzige Frau im Führungsteam ist n-tv-Chefredakteurin Sonja Schwetje als Chefredakteurin Netzwerke.

    Der bisherige RTL-Chefredakteur Michael Wulf (Bild links) wird nur noch als “Chefredakteurs für besondere Aufgaben” geführt. Der bisherige Digital-Chefredakteur Jan Rudolph arbeitet künftig nicht mehr journalistisch, soll sich stattdessen um Innovationsthemen kümmern. Die Geschäftsführung des Nachrichtensenders n-tv von Koch übernehmen Stephan Schäfer und Stephan Schmitter.

    Gerhard Kohlenbach war bisher Redaktionsleiter von “RTL aktuell”. Martin Gradl ist noch bis Monatsende Inhaltechef bei Super RTL. Diese Funktion übernimmt dort künftig Einnahmen-Chef Thorsten Braun zusätzlich. Wolf-Ulrich Schüler ist seit gut einem Jahr stellvertretender Chefredakteur der RTL-Zentralredaktion.
    presseportal.de (Zentralredaktion), presseportal.de (Thorsten Braun), turi2.de (Background)

    Korrektur: In der ursprünglichen Fassung des Beitrags haben wir geschrieben, es sei noch offen, wer die Geschäftsführung von n-tv. Übernimmt. Die Information, dass Stephan Schäfer und Stephan Schmitter die Aufgabe übernehmen, haben wir nachträglich ergänzt.

  • Übermedien: RTL-Chefredaktion gesteht intern Fehler in Solingen-Berichterstattung ein.


    Interne Reue: RTL-Chefredakteurin Tanit Koch (Foto) und die beiden Chefredakteure Michael Wulf und Jan Rudolph schreiben im Intranet des Senders mit Blick auf die Solingen-Berichterstattung: “Wir haben Fehler gemacht.” Das berichtet Übermedien. Der Umgang mit dem minderjährigen Freund des Jungen entspreche laut der Chefredaktion nicht dem “generellen journalistischen Selbstverständnis” der Verantwortlichen. Ein “Expertenkreis aus Chefredaktion, Plattform-Spezialisten und Qualitätsmanagement” soll vergleichbare Fälle in Zukunft klären.

    Nach außen bleibt der Sender bei seinem Statement, es bestünde ein berechtigtes öffentliches Interesse an Hintergründen der Tat, auch wenn es falsch gewesen sei, den vollen Namen des Jungen zu nennen. Auch die “Bild” hatte aus Chat-Nachrichten zitiert. Chefredakteur Julian Reichelt verteidigte die Entscheidung im Nachgang öffentlich.
    uebermedien.de, turi2.de (Background)

  • RTL besetzt journalistische Vize-Posten.

    RTL schafft eine zweite journalistische Führungsebene: Zentral-Chefredakteurin Tanit Koch (Foto) bekommt mit Juliane Eßling und Ex-“Bild”-Mann Wolf-Ulrich Schüler zwei Stellvertreter. TV-Chef Michael Wulf hat Christina Frank und Lotte Lang an seiner Seite. Digital-Chefredakteur Jan Rudolph wird von Peter Seiffert und Angela Lang flankiert. N-TV-Chefin Sonja Schwetje bekommt mit Göksen Büyükbezci einen Vize. Alle Journalisten, außer Schüler, arbeiten schon länger auf anderen Posten der Mediengruppe.
    kommunikation.mediengruppe-rtl.de, turi2.de (Wechsel Schüler)

  • RTL entdeckt weitere Manipulationen durch mittlerweile entlassenen Reporter.


    Mein R-elotius TL: RTL entdeckt in der Überprüfung von insgesamt 104 Reportagen eines Reporters, den der Sender wegen Manipulationen entlassen hat, weitere 14 Manipulationen. Dabei seien drei Muster erkennbar: Der Reporter habe mehrfach bei Selbstversuchen die Dauer der Versuche falsch angegeben. Außerdem habe er Protagonisten gebeten, Geschichten zu erzählen, die diesen gar nicht wiederfahren seien. Zusätzlich habe der Reporter Szenen nachgestellt, diese in den Beiträgen aber als vermeintlich “echte” Szenen verfremdet eingebunden. Auch habe er Archiv-Material ohne Kennzeichnung in Beiträge eingebaut.

    RTL-Chefredakteur Michael Wulf kündigt als Konsequenz aus dem Vorfall an, die Abnahmeverfahren für Beiträge auszubauen und künftig stichprobenartig Beiträge der RTL-Reporter zusätzlich zu kontrollieren. Mitarbeiter können künftig zudem anonyme Verdachtsfälle melden. Vor sechs Wochen wurden bereits sieben Manipulationsfälle bekannt. Aktuell gebe es weitere Verdachtsfälle, die noch nicht abschließend geklärt worden seien, so RTL. Die Manipulationen ziehen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren und umfassen überwiegend Beiträge für “Punkt 12”.
    mediengruppe-rtl.de, turi2.de (Background)

  • RTL-Reporter hat offenbar jahrelang journalistische Beiträge manipuliert.


    RTLotius: RTL trennt sich von einem Mitarbeiter, der über mehrere Jahre journalistische Beiträge gefälscht hat, wie der Sender bekannt gibt. In mindestens sieben Beiträgen konnte der Sender Fälschungen des 39-Jährigen nachweisen. Eine Mitarbeiterin von RTL Nord hatte in einem Beitrag Ungereimtheiten entdeckt und daraufhin die Geschäftsführung informiert. Der Beitrag über Codein-Missbrauch, der bei “Punkt 12” und im “Nachtjournal” gelaufen ist, lieferte Fakten, die nicht mit dem gedrehten Rohmaterial übereinstimmten – wie auch der Kameramann besttigen konnte.

    In einem weiteren Beitrag hat der Reporter behauptet, ein persönliches Interview mit Lionel Richie geführt zu haben. Jedoch kombinierte er lediglich Interviewsequenz aus einer elektronischen Pressemappe mit nachträglich eingefügten Gegenschussaufnahmen von ihm als Interviewer.

    Der Reporter habe gegenüber RTL-Chefredakteur Michael Wulf und RTL-Nord-Geschäftsführer Michael Pohl versucht, die belegbaren Vorwürfe zu relativieren. Nun sollen alle seine Beiträge der vergangenen zwölf Jahre gecheckt werden. Die Beiträge sind online und auch im internen Newsarchiv gesperrt worden.
    dwdl.de, rtl.de

  • Tanit Koch wird n-tv-Chefin und Chefredakteurin Zentralredaktion der Mediengruppe RTL.

    Kampfansage aus Köln: Die Mediengruppe RTL holt die frühere “Bild”-Chefredakteurin Tanit Koch an Bord. Koch, 41, beerbt Hans Demmel, 63, als n-tv-Geschäftsführerin. Zugleich baut sie als Chefredakteurin eine Zentralredaktion innerhalb der Mediengruppe auf. Koch soll n-tv, die RTL-Redaktionen und RTL.de zu einer Einheit vernetzen – laut RTL zusammen 700 Journalisten. Tanit Koch arbeitet zusammen mit n-tv-Chefredakteurin Sonja Schwetje, RTL-Chefredakteur Michael Wulf und RTL-Interactive-Chefredakteur Jan Rudolph unter dem Digital- und News-Geschäftsführer Jan Wachtel.

    Erst im Dezember startete RTL.de als Boulevard-Portal neu und steht thematisch in Konkurrenz zu Bild.de. Koch wird in ihrer neuen Funktion also ihrem Ex-Arbeitgeber Springer auf die Pelle rücken. Dafür wird sie sowohl Managerin als auch Chefredakteurin. Vorgänger Hans Demmel verabschiedet sich nach 26 Jahren aus der Mediengruppe, bleibt aber Chef der Privatsender-Lobby Vaunet. (Foto: Andreas Gebert / Picture Alliance, Montage: turi2)
    per Mail, dwdl.de, horizont.net

  • RTL bringt mit dem Wahl-Navi seinen eigenen Wahl-O-Mat.

    RTL startet mit wahlnavi.de eine Konkurrenz zum Wahl-O-Mat. Das Wahl-Navi soll leichter, verständlicher und präziser sein, verspricht Info-Chef Michael Wulf. Anders als der Wahl-O-Mat von der Bundeszentrale für politische Bildung fragt das Wahl-Navi auch nach persönlichen Meinungen über Politiker und Parteien, Ergebnisse werden visualisiert. Die Technologie war als Vote Compass schon in anderen Ländern im Einsatz. Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl kommt am 30. August.
    wahlnavi.de, kommunikation.mediengruppe-rtl.de

  • RTL will Merkel und Schulz zweimal ins TV-Duell schicken.

    RTL will vor der Bundestagswahl zwei TV-Duelle mit Angela Merkel und Martin Schulz veranstalten. Chefredakteur Michael Wulf sagt in der “FAZ”, es gebe zu viele brennende Themen und auch Zuschauer sollten Fragen stellen dürfen. Wulf schlägt vor, nur zwei Moderatoren pro Sendung einzusetzen, um “raus aus dem Korsett” zu kommen und Gelegenheit für Nachfragen zu geben.
    “FAZ”, S. 13 (Paid), faz.net

  • RTL und Das Erste bringen Schwerpunkte zur Flüchtlingssituation.

    kloeppel600RTL macht auf aktuell: Der Sender holt die Ü-Wagen aus der Tiefgarage und bürstet am kommenden Montag seine Nachrichten- und Magazinsendungen rundum auf das Thema Flüchtlinge. Der Sender will damit “mehr Informationen und Aufklärung” ins Publikum tragen, so Chefredakteur Michael Wulf. Das ist grundsätzlich löblich. Die Pressemitteilung vermittelt aber – bei allem Zutrauen in die Fähigkeiten der Beteiligten – eher den Eindruck, dass hier zur Leistungsschau geblasen wird.

    So moderiert Peter Kloeppel “RTL Aktuell” live aus einer Flüchtlingsaufnahmestelle in seiner Paraderolle als deutscher Anderson Cooper bzw. Anchor on Location. Die Helmträger vom Dienst Antonia Rados und Dirk Emmerich stellen sich live neben Zäune an den Haupt-Fluchtrouten an der syrisch-türkischen bzw. der serbisch-ungarischen Grenze. Angesichts der Nachrichtenlage hätte das auch bereits seit Wochen jeden Abend laufen können und sollen – ohne Ankündigung, ohne eine Woche Vorlauf.

    Die Fleißarbeit aus Köln könnte ohnehin verpuffen, denn die ARD programmiert dagegen. Ab 20:15 läuft eine “Panorama”-Reportage mit Anja Reschke, ab 21 Uhr eine Folge “Hart aber fair” zur Situation in Flüchtlingsheimen.
    derwesten.de, dwdl.de, presseportal.de (RTL), presseportal.de (Das Erste)